Rechtliches
Stand: 31. Oktober 2026
(1) Anbieter des Dienstes „optinavo“ ist Platform7 mediadesign, Inhaber Samuel Schmidt, Im Grund 8, 35043 Marburg, Deutschland, USt-IdNr. DE350097686, E-Mail: info@optinavo.de (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von optinavo, bestehend aus dem Kundenportal (app.optinavo.de), der Programmierschnittstelle (API, api-live.optinavo.de und api-test.optinavo.de) und der Dokumentation (docs.optinavo.de) (zusammen der „Dienst“).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) ist Anlage und Bestandteil dieser AGB. Er ist unter www.optinavo.de/avv.html abrufbar; auf Wunsch sendet der Anbieter ihn als PDF.
(1) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Genossenschaften und vergleichbare Organisationen, die den Dienst für ihre Tätigkeit nutzen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(2) Der Kunde muss seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
(3) Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 erfüllt. Der Anbieter kann geeignete Nachweise verlangen, insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich mit E-Mail-Adresse und Passwort registriert, diesen AGB zustimmt und seine E-Mail-Adresse bestätigt.
(2) Nach der Registrierung steht dem Kunden ein kostenloses Testkonto zur Verfügung (§ 5). Die kostenpflichtige Nutzung (Live-Betrieb) wird mit der ersten Aufladung von Guthaben freigeschaltet; dabei gibt der Kunde seine Firmendaten an.
(3) Der Kunde hält seine Angaben (insbesondere Firmendaten und E-Mail-Adresse) aktuell.
(4) Jedes Konto gehört zu genau einem Kunden. Zugangsdaten und API-Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; ausgenommen sind Dienstleister, die der Kunde zur Anbindung seiner eigenen Software einsetzt und die er entsprechend verpflichtet.
(1) optinavo berechnet für Lieferstopps, die der Kunde übermittelt, eine Reihenfolge, voraussichtliche Ankunftszeiten und gegebenenfalls die Verteilung auf mehrere Fahrzeuge (Optimierung). Dazu werden Adressen in Koordinaten umgewandelt (Geocoding). Ergebnisse stellt der Anbieter im Kundenportal, über die API und auf Wunsch per Webhook an eine vom Kunden angegebene Adresse bereit.
(2) Die Ergebnisse sind Planungshilfen. Sie beruhen auf Karten- und Verkehrsdaten Dritter und auf den Angaben des Kunden. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Fahrtzeit, Strecke oder Ersparnis. optinavo ist kein Navigationssystem; die tatsächliche Verkehrslage, Verkehrsregeln und Beschilderung hat der Fahrer stets selbst zu beachten.
(3) Je Optimierung gelten Höchstgrenzen (derzeit 200 Stopps und 10 Fahrzeuge). Zum Schutz des Dienstes gelten außerdem Anfragelimits je API-Schlüssel sowie Tagesgrenzen je Konto. Die aktuellen Grenzen sind in der Dokumentation beschrieben.
(4) Der Anbieter stellt den Dienst mit der in der Branche üblichen Sorgfalt bereit, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Er darf den Dienst vorübergehend einschränken, soweit dies für Wartung, Sicherheit, die Abwehr von Missbrauch oder zum Schutz vor unverhältnismäßigen Kosten erforderlich ist. Er wird geplante Unterbrechungen nach Möglichkeit vorher ankündigen.
(5) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und eingesetzte Dienstleister austauschen, sofern der vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt. Änderungen der API, die bestehende Anbindungen beeinträchtigen, erfolgen nur in einer neuen API-Version; die vorherige Version bleibt angemessen lange nutzbar.
(1) Im Testmodus (api-test.optinavo.de und Umgebung „Test“ im Portal) liefert optinavo simulierte Ergebnisse ohne echte Karten- und Verkehrsdaten. Der Testmodus dient der Erprobung und der Entwicklung von Anbindungen.
(2) Der Testmodus ist kostenlos. Ein Anspruch auf seine Bereitstellung besteht nicht; der Anbieter kann den Umfang begrenzen.
(1) Der Dienst wird über ein im Voraus aufgeladenes Guthaben (Prepaid) abgerechnet. Es gilt die bei Start der jeweiligen Optimierung gültige Preisliste, die im Kundenportal und auf www.optinavo.de veröffentlicht ist. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Berechnet wird je optimiertem Stopp. Der Preis hängt davon ab, ob die Optimierung ein oder mehrere Fahrzeuge umfasst und ob aktuelle Verkehrsdaten berücksichtigt werden („Echtzeit“). Vor dem Start einer Optimierung wird der voraussichtliche Betrag im Guthaben reserviert. Abgerechnet werden nur die Stopps, die tatsächlich in die Optimierung eingehen. Fehlgeschlagene Optimierungen und Adressen, die nicht gefunden wurden, werden nicht berechnet. Jede erneute Optimierung, auch derselben Tour, wird erneut berechnet.
(3) Reicht das Guthaben nicht aus, wird die Optimierung nicht gestartet.
(4) Der Kunde lädt Guthaben im Kundenportal per Kreditkarte oder Überweisung auf. Die Mindest- und Höchstbeträge werden bei der Aufladung angezeigt. Bei Überweisung wird das Guthaben nach Zahlungseingang gebucht. Kartenzahlungen wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab.
(5) Über jede Aufladung erhält der Kunde eine elektronische Rechnung per E-Mail; sie steht außerdem im Kundenportal zum Download bereit. Für Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger, geprüfter USt-IdNr. erfolgt die Rechnung ohne Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
(6) Preisänderungen gelten nur für Optimierungen, die nach ihrem Inkrafttreten gestartet werden. Der Anbieter kündigt Preiserhöhungen mindestens vier Wochen vorher im Kundenportal oder per E-Mail an. Bereits aufgeladenes Guthaben behält seinen Euro-Wert.
(7) Guthaben verfällt nicht, solange der Vertrag besteht. Guthaben wird nicht verzinst und nicht ausgezahlt; § 10 Abs. 4 bleibt unberührt.
(8) Der Kunde kann Einwände gegen eine Abbuchung innerhalb von acht Wochen nach der Optimierung in Textform erheben. Unterlässt er dies, gilt die Abbuchung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwänden nach Fristablauf bleiben unberührt.
(1) Der Kunde hält Passwort und API-Schlüssel geheim. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben, widerruft er den betroffenen API-Schlüssel im Kundenportal und informiert den Anbieter. Der Kunde haftet für die Nutzung des Dienstes mit seinen Zugangsdaten, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.
(2) Der Kunde übermittelt nur Daten, die für die Tourenplanung erforderlich sind (insbesondere Lieferadresse oder Koordinaten, Kistenzahl, Standzeit, eine eigene Referenz). Namen, Telefonnummern oder sonstige Angaben zu seinen Endkunden übermittelt er nicht, auch nicht im Feld für die Referenz.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er die übermittelten Daten rechtmäßig verarbeiten und an den Anbieter weitergeben darf, und erfüllt gegenüber seinen Endkunden die datenschutzrechtlichen Informationspflichten.
(4) Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere darf er nicht
(5) Für Webhooks ist der Kunde selbst verantwortlich. Er prüft die Signatur eingehender Webhooks und sorgt dafür, dass die angegebene Adresse unter seiner Kontrolle steht.
(1) optinavo verwendet Funktionen und Inhalte der Google Maps Platform (insbesondere Geocoding, Routenoptimierung und die Kartenanzeige im Kundenportal). Für die Nutzung dieser Funktionen und Inhalte gelten zusätzlich die Google Maps/Google Earth Zusatzbedingungen (maps.google.com/help/terms_maps) und die Google-Datenschutzerklärung (policies.google.com/privacy) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit der Nutzung des Dienstes erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
(2) Koordinaten und Ergebnisse, die auf Google-Inhalten beruhen, werden höchstens 30 Tage gespeichert (§ 9). Der Kunde darf solche Inhalte in seinen eigenen Systemen nur im Rahmen der in Absatz 1 genannten Bedingungen speichern.
(3) Die Kartenanzeige im Kundenportal enthält die Hinweise und Logos von Google; diese dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden.
(1) Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Lieferadressen von Endkunden), handelt er als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt der AVV (Anlage).
(2) Touren, Stopps und Optimierungsergebnisse werden 30 Tage nach dem Tourdatum automatisch gelöscht. Abrechnungsdaten enthalten keine Adressen und werden nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
(3) Für die Verarbeitung von Daten zur Vertragsabwicklung (Kontodaten, Rechnungen) gilt die Datenschutzerklärung.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestlaufzeit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform (z. B. per E-Mail an info@optinavo.de) kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter kann den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten verstößt, insbesondere bei Missbrauch (§ 7 Abs. 4), bei Verdacht auf eine Kompromittierung der Zugangsdaten oder bei Rückbuchung einer Zahlung. Er berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
(4) Kündigt der Kunde, verfällt ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben. Kündigt der Anbieter ordentlich, ohne dass ein wichtiger Grund in der Person des Kunden vorliegt, erstattet er das verbleibende Guthaben.
(5) Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (insbesondere für Rechnungen).
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Beträge, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus verspäteten oder ausgefallenen Lieferungen, aus Fahrzeiten oder Strecken, die von der Planung abweichen, und aus entgangenem Gewinn.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, Bedingungen von Dienstleistern (§ 8) oder einer Weiterentwicklung des Dienstes, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; in diesem Fall erstattet der Anbieter verbleibendes Guthaben.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Marburg. Der Anbieter kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform (z. B. E-Mail) abgegeben werden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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